| "Nachweisverfahren" Anlieferungsberechtigung an die BSR-Entsorgungsanlagen |
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Mit der Novellierung der Nachweisverordnung zum 1.2.2007 werden seitens des
Gesetzgebers zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle keine
Nachweispapiere (früher "Vereinfachte Entsorgungsnachweise") mehr
gefordert. Damit der Entsorger aber weiterhin seinen Betreiberpflichten ordnungsgemäß nachkommen kann, benötigt er auch zukünftig die relevanten Entsorgungsdaten wie Abfallherkunft und Abfalldeklaration, vor der ersten Anlieferung an die Entsorgungsanlage. Nur somit kann eine juristisch-kaufmännische korrekte Abfallannahme wie z.B. die Zuweisung in eine geeignete Entsorgungsanlage sichergestellt werden. Dazu hat die Berliner Stadtreinigung die sog. Anlieferungsberechtigung eingeführt. Die Vorteile für den Abfallerzeuger gegenüber dem alten Verfahren bestehen in einer deutlichen Reduzierung der zu benötigten Daten auf das notwendig Sinnvolle, Entfall der kostenpflichtigen Behördenbeteiligung sowie ein kostenloser Beratungsservice durch die Abfallleitstelle sowie die Beibehaltung der vereinfachten Regelung für Kleinanlieferer bis 5t/a . |