| Nachweisverfahren Sammelentsorgungsnachweis (SN) |
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| Die Entsorgung gefährlicher Abfälle
(Sonderabfälle) unterliegt einem besonderem Nachweisverfahren. Abweichend vom Verfahren des Entsorgungsnachweises (EN) kann, wenn die Jahresmengen eines gefährlichen Abfalls 20 t nicht überschreitet, eine Entsorgung mittels Sammelentsorgungsnachweises (SN) durchgeführt werden. Im Unterschied zum EN wird der Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung von Transporteur geführt. Der Nachweis für den Abfallerzeuger über die durchgeführte Entsorgung erfolgt mit Hilfe des Übernahmescheines. Die Sammelverwertung wird in gleicher Weise wie die Sammelentsorgung durchgeführt. |