Nachweisverfahren
Entsorgungsnachweis (EN)
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Die Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegt einem besonders überwachtem Verfahren. Dreh- und Angelpunkt dieses Verfahrens ist der Entsorgungs- nachweis (EN).

Hinweis: Überschreitet die bei einem Abfallerzeuger eingesammelte Menge pro Jahr 20 Tonnen je Abfallschlüssel nicht, so kann die Entsorgung mit Hilfe eines Sammelentsorgungsnachweises erfolgen.