Abfallmanagement
Die Produktverantwortung
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Die Produktverantwortung ist als fester Bestandteil im dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) (§§ 22 - 26) geregelt. Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt trägt die Produktverantwortung.
Gemäß § 22 KrW-/AbfG sind Erzeugnisse/Produkte so zu gestalten, dass sowohl bei der Herstellung als auch beim Gebrauch der Erzeugnisse/Produkte Abfälle möglichst vermieden werden. Für die nach dem Gebrauch entstehenden Abfälle ist eine umweltfreundliche Entsorgung zu gewährleisten.

Die Produktverantwortung umfasst insbesondere

- die mehrfache Verwendbarkeit und die technische Langlebigkeit der Erzeugnisse.
- die schadlose Verwertbarkeit der Erzeugnisse.
- den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung.
- die Kennzeichnung von schadstoffhaltigen Erzeugnissen.
- die Rücknahme der Erzeugnisse sowie deren nachfolgende Verwertung bzw. umweltgerechte Beseitigung.

Daher fängt für den Hersteller die Produktverantwortung bereits bei der Produktplanung an. Das bedeutet:

- eine recyclinggerechte Konstruktion der Erzeugnisse 
- Verwendung schadstoffarmer Materialien.
- die Rücknahmepflicht ist bereits bei der Produktentwicklung zu beachten.