| Abfallmanagement Die Produktverantwortung |
![]() |
Die Produktverantwortung ist als fester Bestandteil im dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) (§§ 22 - 26) geregelt. Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt trägt die Produktverantwortung. Gemäß § 22 KrW-/AbfG sind Erzeugnisse/Produkte so zu gestalten, dass sowohl bei der Herstellung als auch beim Gebrauch der Erzeugnisse/Produkte Abfälle möglichst vermieden werden. Für die nach dem Gebrauch entstehenden Abfälle ist eine umweltfreundliche Entsorgung zu gewährleisten. Die Produktverantwortung umfasst insbesondere
Daher fängt für den Hersteller die Produktverantwortung bereits bei der Produktplanung an. Das bedeutet:
|