Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus  Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (ProbAbfV) BSR-Logo

Die Entsorgung von gefährlichen Abfälle (Sonderabfällen), die beim Handel, Handwerk und Gewerbe erzeugt werden und die Jahresmenge von 500 kg nicht übersteigen, ist in der "Problemabfallverordnung" geregelt. 

Um Gewerbetrieben die Entsorgung ihrer Schadstoff-Kleinmengen zu erleichtern, können diese Abfälle direkt bei den BSR-Schadstoffsammelstellen angeliefert werden. Ein Entsorgungsnachweis oder eine Transportgenehmigung sind nicht notwendig. Der Abfallerzeuger erhält einen Übernahmeschein zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung.

Weitere Information zu Adressen und Kosten erhalten Sie hier:

 

Uvf00126.gif